
Bäderbereich im Wohnbau
Die Kennzeichen der neuen und modernen Badarchitektur sind klare Strukturen, hochwertige Materialien sowie bodengleiche Duschen. Barrierefreie Duschen sind bequem, unfallsicher und damit besonders für Menschen mit körperlichen Einschränkungen geeignet.
Die bodenebene Badentwässerung bietet außerdem neue Möglichkeiten für die Ästhetik im Bereich der Badgestaltung. Für die Entwässerung einer barrierefreien Dusche ist eine Linien- beziehungsweise Punktentwässerung erforderlich, also eine Duschrinne oder ein Duschablauf.
Mit den passenden ACO Produkten lassen sich Ästhetik, Funktionalität und Sicherheit kombinieren und normgerecht in Ihr Wohnbauprojekt integrieren.
Normen / Richtlinien | Kurzbeschreibung |
---|---|
ÖNORM EN 1253-1 | Diese Europäische Norm klassifiziert Bodenabläufe für den Einsatz innerhalb von Gebäuden, gibt eine Anleitung hinsichtlich der Einbaustellen und legt Anforderungen an die Konstruktion, Ausführung, Funktion und Kennzeichnung von werkmäßig hergestellten Abläufen für Gebäude, unabhängig vom Werkstoff, zur Verwendung in Entwässerungsanlagen, mit Geruchverschluss mit einer Geruchverschlusshöhe von mindestens 50 mm (im Folgenden als Bodenabläufe bezeichnet) fest. Obwohl sie üblicherweise zum Ableiten von häuslichem Abwasser verwendet werden, dürfen diese Bodenabläufe auch andere Abwässer, z. B. industrielles Abwasser, ableiten, vorausgesetzt, dass dabei keine Gefahr der Beschädigung von Bauteilen oder von Gesundheitsschäden besteht. Diese Europäische Norm gilt nicht für: - lineare Entwässerungsrinnen, wie in EN 1433 festgelegt; - Aufsätze und Abdeckungen, die in EN 124 festgelegt sind; - Dach- und Bodenabläufe ohne Geruchverschluss, wie in EN 1253-2 festgelegt. |
ÖNORM EN 1986-100 | Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 |
ÖNORM B 3692 | Diese ÖNORM enthält die Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile, Feuchträume (Abdichtung auf Rohbauebene) und Behälter mit Bitumen- und Kunststoffbahnen sowie Flüssigabdichtungen und kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen. Sie enthält Be¬stimmungen über geeignete Untergründe, Angaben zu An- und Abschlüssen sowie Anforderungen für die Ausbildung von Fugen und Angaben zur Planung und Ausführung der einzelnen Funktionsschichten wie Voranstrich/Grundierung, Abdichtung, Schutzschicht und Wärmedämmung. Nicht Gegenstand dieser ÖNORM sind - Planung und Ausführung von Dachabdichtungen (siehe ÖNORM B 3691), - Planung und Ausführung von Teich- bzw. Schwimmbadabdichtungen, - Planung und Ausführung von Bauteilen aus wasserundurchlässigem Beton, - Planung und Ausführung von Bentonit-Abdichtungen sowie hochreaktiven Spritzabdichtungen, - Drainagierung und Verfüllung von Arbeitsgräben. Abdichtungen mit kraftschlüssigem Verbund mit Asphaltschutzschichten sind in der RVS 15.03.12 geregelt. Die Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen sind in der ÖNORM B 2209 geregelt. |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Eine Übersicht zu unseren Mitarbeitern finden Sie hier!